AGB´S

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

 

0. Inhaltsübersicht

 

A.   Bedingungen für die Event- und Reiseveranstalterdienstleistungen

B.   Bedingungen für Vermittlungen von Reiseverträgen

C.   Datenschutz

D.   Schlussbestimmungen

 A. Bedingungen für die Event- und Reiseveranstalterdienstleistungen

 

1. Geltungsbereich

Die folgenden Bedingungen gelten nur für den Fall, wenn wir als Veranstalter auftreten und mit unseren Kunden einen Reisevertrag gemäß §§ 651 a ff. BGB abschließen.

 

 

 

Alle Lieferungen, Angebote, elektronischen Übermittlungen erfolgen ausschließlich freibleibend und keinesfalls exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen und Sondervereinbarungen des Auftraggebers oder Kunden gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch uns. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Kunden, auf die schriftlich in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o.ä. verwiesen wird, wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

 

Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diese von „elephants“, Event- und Reiseagentur, Inhaber Jutta Sachse und  Sandy Siegert, Obervorwerk 2 b, 09514 Lengefeld, schriftlich anerkannt werden. Im Falle eines Anerkenntnisses beschränkt sich dieses auf das jeweilige Geschäft.

 

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Angeboten fremder Reiseveranstalter bzw. Links auf die Seiten weiterer Reiseveranstalter übernehmen wir keine Haftung. Diese obliegt den dortigen Veranstaltern. Weiterhin übernehmen wir keinerlei Haftung für die Durchführung der auf diesen Websites präsentierten oder gebuchten Reiseleistungen/Angeboten und geben keine Zusicherungen für die Eignung oder Qualität der auf diesen Websites dargestellten Reiseleistungen/Angebote.

 

 

 

2. Vertragsschluss

 

 

 

Der Kunde gibt mit seiner Buchung ein verbindliches Vertragsangebot an uns ab.

 

Die online buchbaren Dienstleistungen ( Event- und Reiseveranstalterdienstleistungen ) werden Vertragsbestandteil durch eine Rückbestätigung der Annahme mittels e-mail oder eine schriftliche Kontaktierung durch uns an den Kunden. Mit oder unmittelbar nach Vertragsschluss erhält der Kunde eine Reisebestätigung.

 

 

 

Die Kundschaft erhält aber auch die Möglichkeit der vorherigen Anfrage mit der späteren Buchungsoption, ohne ein verbindliches Vertragsangebot abzugeben.

 

 

 

3. Vertragspflichten

 

 

 

Allein maßgeblich für die vom Veranstalter geschuldete Leistung sind die Leistungsbeschreibung im Internet bzw. im schriftlichen Kostenvoranschlag und der Inhalt der Reisebestätigung. Andere Beschreibungen der Reiseleistungen einschließlich der dortigen Preisangaben werden nur und lediglich insoweit Vertragsbestandteil, wie in der im Internet veröffentlichen Leistungsbeschreibung darauf ausdrücklich Bezug genommen wird. Unberührt bleiben mit dem Kunden wirksam getroffene zusätzliche Vereinbarungen.

 

 

 

Der Kunde wird sofort durch uns darüber in Kenntnis gesetzt, sollten sich wesentliche Reiseleistungen ändern oder Abweichungen auftreten.

 

Beruht die Reiseleistung auf eine erforderliche Mindestteilnehmerzahl und ist bis zum Ablauf des 21. Tages vor dem vereinbarten Reisetermin die Teilnehmerzahl nicht erreicht, können wir wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag bis zum o.g. Ablauftermin zurücktreten. Voraussetzung ist, dass in der Reiseausschreibung der betroffenen Reise die Mindestteilnehmerzahl und der Zeitpunkt, bis zu welchem vor Reisebeginn die Rücktrittserklärung beim Reisenden zugegangen sein muss, benannt wurde und auf diese Angaben in der Reisebestätigung deutlich lesbar hingewiesen wurde. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich zurückerstattet.

 

 

 

Dem Kunden werden vor Beginn der Reise oder des Events sämtliche Reiseunterlagen ausgehändigt. Sollte aufgrund der kurzfristigen Buchung eine Zusendung der Originalunterlagen nicht mehr möglich sein, erhält der Kunde entweder per Fax, e-mail oder in sonstiger geeigneter Weise seine Legitimation für die Reise.

 

 

 

Der Kunde ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

 

Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Besteht eine örtliche Reiseleitung nicht, ist das Abhilfeverlangen an uns direkt zu richten.

 

Sollte es der Kunde schuldhaft unterlassen, einen Mangel nicht anzuzeigen, so stehen Ihm Ansprüche nicht zu.

 

 

 

4. Reisepreis/ Erhöhung des Reisepreises

 

 

 

Vor Ende der Reise dürfen wir erst nach Erteilung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k IV 1 BGB Zahlungen auf den Reisepreis fordern oder annehmen.

 

Eine Anzahlung auf den Reisepreis fordern wir erst nach Übermittlung des Sicherungsscheines in Höhe von bis zu 20% des Reisepreises. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reiseantritt/ Eventbeginn, bei uns eingehend, fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 5. genannten Grund abgesagt werden kann.

 

Die Erteilung des Sicherungsscheines ist in den gesetzlichen Fällen des § 651 k VI BGB nicht notwendig.

 

 

 

Bei Tagesfahrten erhalten Sie von uns eine Reservierungsbestätigung. Der Gesamtbetrag ist 4 Wochen vor Fahrtantritt zu bezahlen.

 

 

 

Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir den Reisenden unverzüglich nach Kenntnis des Erhöhungsgrundes davon in Kenntnis zu setzen. Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn sie spätestens mit Ablauf des 21. Tages vor dem vereinbarten Reisetermin durch uns erfolgt.

 

 

 

Im Falle der Preiserhöhung über 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten.

 

Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.

 

 

 

Wir behalten uns vor, den mit dem Reisevertrag vereinbarten Reisepreis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie folgt zu ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, kann der Reiseveranstalter den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.

 

 

 

Eine Erhöhung ist aber nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns als Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren.

 

Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren.

 

 

 

5. Rücktritt vor Reisebeginn

 

 

 

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.

 

Der Veranstalter verliert den Anspruch auf den Reisepreis, soweit der Kunde vor Reisebeginn zurücktritt oder die Reise nicht antritt. Bei Rücktritt oder Nichtantritt der Reise können wir als  Veranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt. Bei der Berechnung des Ersatzanspruches sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.

 

 

 

Die Stornokosten werden vom Kunden wie folgt verlangt:

 

 

 

 

 

 

 

I. Reiseveranstaltungen:

 

 

 

1.    bei Busreisen:

 

a) bis zum 30. Tag vor Reiseantritt                                               5%

 

b) ab dem 29. bis zum 22. Tag vor Reiseantritt                         15 %

 

c) ab dem 21. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt                         35 %

 

d) ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Reiseantritt                           50 %

 

e) ab dem 6. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt            90 %

 

 

 

2.    bei Pkw:

 

a) bis zum 30. Tag vor Reiseantritt                                             20 %

 

b) ab dem 29. bis zum 22. Tag vor Reiseantritt                         25 %

 

c) ab dem 21. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt                         35 %

 

d) ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Reiseantritt                           50 %

 

e) ab dem 6. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt            90 %

 

 

 

3.    bei Flugreisen:

 

a) bis zum 30. Tag vor Reiseantritt                                             20 %

 

b) ab dem 29. bis zum 22. Tag vor Reiseantritt                         25 %

 

c) ab dem 21. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt                         30 %

 

d) ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Reiseantritt                           50 %

 

e) ab dem 6. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt            90 %

 

 

 

4.    bei Schiffsreisen:

 

a) bis zum 50. Tag vor Reiseantritt                                             20 %

 

b) ab dem 49. bis zum 30. Tag vor Reiseantritt                         30 %

 

c) ab dem 29. bis zum 21. Tag vor Reiseantritt                         40 %

 

d) ab dem 20. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt                        50 %

 

e) ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Reiseantritt                           75 %

 

e) ab dem 6. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt            90 %

 

 

 

5.    bei Ferienwohnungen, Appartements, Ferienhäusern, Finca:

 

a) bis zum 45. Tag vor Reiseantritt                                             20 %

 

b) ab dem 44. bis zum 35. Tag vor Reiseantritt                         50 %

 

c) ab dem 34. bis zum 7. Tag vor Reiseantritt                           80 %

 

d) ab dem 6. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt            90 %

 

 

 

II. Eventveranstaltungen:

 

 

 

1. bis zum 40.Tag vor Eventbeginn                                                  25 %

 

2. ab dem 39. bis zum 30. Tag vor Eventbeginn                            50 %

 

3. ab dem 29. bis zum 14. Tag vor Eventbeginn                            75 %

 

4. ab dem 13. Tag vor Eventbeginn                                                  100 %

 

           

 

Zur Vermeidung dieser Kosten empfehlen wir dringend den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung.

 

 

 

Umbuchungen sind längstens bis zum Ablauf des 21. Tages vor Reisebeginn/ Eventbeginn möglich. Es werden hier jedoch von uns pauschal 25,- € pro Person erhoben.

 

 

 

6. Rücktritt vom Vertrag

 

 

 

Im Falle einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten.

 

Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.

 

 

 

7. Haftung

 

 

 

Für Schäden, die nicht Körperschäden sind, haften wir nur bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ist die Haftung von uns auf vertragstypische und vorhersehbare Vertragspflichten beschränkt.

 

 

 

Für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist die Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

 

a)    soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird,

 

b)    soweit wir als Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

 

 

 

Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Veranstalters sind.

 

 

 

8. Ausschlussfristen/ Verjährung

 

 

 

Ansprüche nach den §§ 651 c bis 651 f BGB hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

 

 

 

Die vertraglichen Ansprüche des Kunden nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren in 1 Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Die Verjährung ist bei Verhandlungen über den Anspruch gehemmt, bis der Reisende oder Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

 

 

 

9. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

 

 

 

Der Kunde hat sorgfältig auf die in den Katalogen gegebenen Hinweise auf Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen und auf etwaige Änderungen in späteren Mitteilungen zu achten. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.

 

 

 

B. Vermittlungsbedingungen

 

 

 

1. Geltungsbereich

 

 

 

Diese Vermittlungsbedingungen gelten für unsere Vermittlungsleistungen. Dies wird dann relevant, wenn wir die Leistungen eines Dritten anbieten, so werden wir nur als Vermittler tätig. Der Reisevertrag kommt dann mit dem Dritten ( Reiseveranstalter ) zustande gemäß §§ 651a ff. BGB.

 

 

 

Der Kunde kann hier die Verfügbarkeit von Reisen und sonstigen Leistungen entsprechend seinen Wünschen und Angaben untersuchen und Reisen sowie andere Leistungen buchen. Natürlich stehen wir dem Kunden auch gern persönlich oder telefonisch zur Verfügung.

 

 

 

2. Vermittlung von Reisen und sonstigen Leistungen

 

 

 

Wir sind als Vermittler tätig und schließen mit dem Kunden keine Verträge ab, es sei denn, wir bezeichnen uns ausdrücklich als Veranstalter der Reise oder des Events. Hier gelten unsere Bedingungen wie unter A. aufgeführt.

 

Der Vertrag mit dem Veranstalter kommt erst zustande, wenn dem Kunden eine Buchungsbestätigung bzw. Annahmeerklärung zugeht.

 

 

 

Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Veranstalter bzw. Leistungserbringer gelten die dort vereinbarten Vertragsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters bzw. deren Leistungsträger. Diese Vertragsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden in den einzelnen Leistungsausschreibungen benannt und verfügbar gemacht. Der Kunde ist verpflichtet, sich bezüglich des genauen Inhalts der anwendbaren Vertragsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in den angebotenen Informationsquellen zu unterrichten. Auf die Unkenntnis ihm auf diesem Weg in zumutbarer Weise verfügbar gemachter Vertragsbedingungen und AGB kann sich der Kunde nicht berufen. Der Inhalt der Katalogangaben stammt ausschließlich von den jeweiligen Veranstaltern, die von uns nicht überprüft werden. Für Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben übernehmen wir keine Haftung. Diese obliegt den jeweiligen Reiseveranstaltern.

 

 

 

3. Zahlung

 

 

 

Die Zahlung des Reisepreises geschieht dabei ausdrücklich durch und an den Reiseveranstalter, wenn wir lediglich Vermittler sind. Hierbei sind die AGB des Veranstalters bzw. Anbieters maßgebend.

 

Soweit wir Reise- oder sonstige Leistungen in Rechnung stellen und diesbezügliche Zahlungen einziehen, geschieht dies im Namen und für Rechnung des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters.

 

Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen wir nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden als Reisenden ein Sicherungsschein übergeben wurde (  § 651 k IV 1 BGB ).

 

 

 

4. Abschluss einer Versicherung

 

 

 

Wir weisen auf die Möglichkeit und etwaige Notwendigkeit des Abschlusses von geeigneten Versicherungen, insbesondere

 

  • einer Reiserücktrittskostenversicherung und/oder einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit,
  • Reisegepäckversicherung,
  • Auslandskrankenversicherung

 

hin. Die Prüfung der Notwendigkeit des Abschlusses und der Eignung einer der genannten oder weiteren Versicherungen obliegt ausschließlich dem Kunden.

 

 

 

5. Haftung

 

 

 

Gewährleistungsansprüche uns gegenüber als Vermittler wegen Mängeln der vermittelten Leistung bestehen nicht. Diese sind gegenüber dem Veranstalter innerhalb der hierfür vorgesehenen gesetzlichen Fristen geltend zu machen.

 

 

 

Wir übernehmen keinerlei Haftung für die Durchführung der auf der Website präsentierten oder gebuchten Reiseleistungen/Angebote und geben keine Zusicherungen für die Eignung oder Qualität der auf der Website dargestellten Reiseleistungen/Angebote. Verantwortlich dafür ist der jeweilige Veranstalter/ Anbieter, mit dem der Kunde den Vertrag schließt.

 

 

 

Sämtliche auf der Website präsentierten Leistungen sind nur begrenzt verfügbar. Wir haften nicht für die Verfügbarkeit einer Leistung zum Zeitpunkt der Buchung. Dies gilt nicht, soweit uns fehlerhafte oder unrichtige Angaben bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen. Insoweit ist die Haftung von uns für das Bekannt sein müssen solcher Umstände jedoch auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.

 

 

 

Eine Haftung besteht nur aufgrund unserer Vermittlungsleistungen. Mängel dieser Vermittlungsleistung sind uns gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Bei Unterlassen einer schuldhaft unterbliebenen Anzeige entfallen sämtliche Ansprüche des Kunden an uns, soweit uns eine Abhilfe zumutbar und möglich war. Deliktische Ansprüche werden hiervon nicht berührt.

 

 

 

C. Datenschutz

 

 

 

Wir verwenden Ihre persönlichen Daten ausschließlich zur Abwicklung des Auftrages der Kunden. Alle Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) von uns gespeichert und verarbeitet.
Sie haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Bitte wenden Sie sich an „elephants“, Event- und Reiseagentur, Inhaber Jutta Sachse und Sandy Siegert, Obervorwerk 2 b, 09514 Lengefeld,  oder senden Sie uns Ihr Verlangen per Post, e-mail oder Fax.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

D. Schlussbestimmungen

 

 

 

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

 

 

 

 



Diese Seite wurde mit Jimdo erstellt!

Mit Jimdo kann sich jeder kostenlos und ohne Vorkenntnisse eine eigene Homepage gestalten. Design auswählen, Klick für Klick anpassen, Inhalte in Sekunden integrieren, fertig!
Jetzt unter de.jimdo.com für eine kostenlose Webseite anmelden und sofort loslegen.